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Rechtliche Beratung und Vertretung
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Unterstützung deutscher Unternehmen bei Export in die
Niederlanden
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Begleitung von grenzüberschreitenden Vorhaben
(Vertriebsaufbau, Unternehmensgründung, Joint Venture,
Unternehmenskauf in den Niederlanden)
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Lösung deutsch-niederländischer Rechtsstreitigkeiten
Vortragstätigkeit:
Im
Oktober 2006 trafen sich auf Einladung des
Generalkonsulates der Niederlande in Norddeutschland
fast 100 Teilnehmer aus Deutschland und den Niederlanden
in Bremen zum Seminar „Unternehmensübernahme in den
Niederlanden und (Nord-)Deutschland in der Praxis - -
Rechtliche Aspekte eines Unternehmenskaufs am Beispiel
ausgewählter Themen –„. Die zweisprachige fachliche
Moderation hatte Rechtsanwalt Philipp-Herlyn de Buhr
übernommen.
Zur Person Philipp-Herlyn de Buhr:
Niederländisches Abitur in Groningen
Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Bonn
Dresdner Bank AG in Hamburg
Seit 1991 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handels- und
Gesellschaftsrecht, insbesondere deutsch-niederländische
Angelegenheiten
Mitgliedschaften:
Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung e.V.
Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz
Deutsch-Niederländische Handelskammer
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