Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg  
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Deutsch-niederländische Rechtsangelegenheiten
Rechtliche Beratung und Vertretung

- Unterstützung deutscher Unternehmen bei Export in die Niederlanden

- Begleitung von grenzüberschreitenden Vorhaben (Vertriebsaufbau, Unternehmensgründung, Joint Venture, Unternehmenskauf in den Niederlanden)

- Lösung deutsch-niederländischer Rechtsstreitigkeiten

 

Vortragstätigkeit:

Im Oktober 2006 trafen sich auf Einladung des Generalkonsulates der Niederlande in Norddeutschland fast 100 Teilnehmer aus Deutschland und den Niederlanden in Bremen zum Seminar „Unternehmensübernahme in den Niederlanden und (Nord-)Deutschland in der Praxis -  - Rechtliche Aspekte eines Unternehmenskaufs am Beispiel ausgewählter Themen –„. Die zweisprachige fachliche Moderation hatte Rechtsanwalt Philipp-Herlyn de Buhr übernommen.

 

Zur Person Philipp-Herlyn de Buhr:

Niederländisches Abitur in Groningen

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Bonn

Dresdner Bank AG in Hamburg

Seit 1991 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere deutsch-niederländische Angelegenheiten

 

Mitgliedschaften:

Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung e.V.

Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz

Deutsch-Niederländische Handelskammer

 

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