Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg  
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Unsere Grundsätze

Kompetente Beratung, erfolgreiches Verhandeln, Kreativität und unser Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine schnelle Realisierung der Ansprüche unserer Mandanten.

Wohl wissend, daß die beste Werbung eines Anwaltes der zufriedene Mandant ist, steht die erfolgreiche Bearbeitung der Mandate im Vordergrund unserer Tätigkeit. Das hierfür nötige Fachwissen steht uns aus unserer langjährigen und über Generationen gewachsenen Praxis zur Verfügung.

Die Sozietät wurde 1924 von Dr. Hans Harten gegründet und von Dr. Dirk Harten sowie in dritter Generation von Dr. Dirk J. Harten fortgeführt. Der Partner Harald Schwamborn gehört der Sozietät seit 1995 an. Rechtsanwalt Bützow ist seit 2008 dabei.

Die Kanzlei ist ausgerichtet auf das nationale und internationale Wirtschaftsrecht und dort insbesondere auf das Vertriebsrecht (Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht), das Gesellschaftsrecht, einschließlich des Rechts der Unternehmensnachfolge, der gewerbliche Rechtsschutz, das Arbeitsrecht und das zivile Baurecht.

Wir beraten und betreuen kleinere, mittelständische und Großunternehmen. Durch unsere problemorientierte außergerichtliche Beratung und Schulung können diese Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, Rechtsstreite mit unserer Hilfe erfolgreich führen.

 
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