Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg  
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Sonstige Rechtsgebiete

 

Versicherungsrecht

 

Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch Versicherungen hat in unserer Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer.

Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts (z.B. Anzeigepflichten, Obliegenheiten).

Der Partner Rechtsanwalt Harald Schwamborn bearbeitet die versicherungsrechtlichen Mandate. Erläuterungen zu Standardproblemen bei Versicherungsverträgen bieten wir Ihnen unter der speziellen Internetadresse an:

www.versicherungsrecht-info.de

Ein Schlagwortregister mit verlinkten versicherungsrechtlichen Begriffen hilft Ihnen dabei, direkt zur Fundstelle zu gelangen.

 

Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Sicherung Ihres Lebenswerkes

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse erarbeiten wir mit Ihnen  einen individuelle Plan zur Sicherung Ihres Lebenswerkes und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen und weisen Sie auf notwendige Anpassungen bisher getroffener Regelungen hin.

In jungen Jahren steht  die Absicherung Ihrer Angehörigen und der Fortbestand Ihres Unternehmens im Vordergrund. Später kommen weitere Gesichtspunkte hinzu,  z. B. Verfügungen zu Lebzeiten, auch aus steuerlichen Gründen, oder die Unterstützung gemeinnütziger Anliegen.

Testamentsvollstreckung

Sie können uns als Testamentsvollstrecker einsetzen. Nach Ihren Vorgaben werden wir den Nachlass an die von Ihnen berufenen Erben verteilen (Abwicklungsvollstreckung) oder bis zum gewünschten Zeitpunkt verwalten (Dauervollstreckung). Sie können unsere Befugnisse detailliert regeln. Testamentsvollstreckung kommt auch für einzelne Erben oder einzelne Vermögenswerte in Betracht.

Durchsetzung von Nachlassforderungen

Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte beraten wir über ihre Rechte und Pflichten. Wir verlangen für Sie Auskunft über den Nachlass und beraten Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, prüfen wir Chancen und Risiken einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.

Abwehr von Nachlassforderungen

Erben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Nachlassforderungen. Wir beraten über die Vor- und Nachteile einer Erbausschlagung. Wir unterstützen Sie, Ihre Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.

Philipp-Herlyn de Buhr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg

 

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